Häufig gestellte Fragen - Solaranlage
Die Kosten für eine Solaranlage variieren je nach Größe und Art der Anlage, den Installationsbedingungen und dem Standort.
Die Kosten sind abhängig von:
- Größe der Anlage (in kWp)
- Art der Solarmodule (Monokristallin, Polykristallin, Dünnschicht)
- Kosten für die Installation
- Standort und Ausrichtung des Hauses
- Art der Dachmontage
- Kosten für Wechselrichter und andere Systemkomponenten
- Mögliche Zusatzkosten für Speicherlösungen
Die Stromproduktion einer Solaranlage hängt von individuellen Faktoren ab, wie der Größe der Anlage und den Standortbedingungen. Ein typisches Solarmodul erzeugt etwa 250 bis 400 kWh pro kWp (Kilowattpeak) pro Jahr. Beispielsweise produziert eine 5 kWp-Anlage im Durchschnitt 5.000 bis 7.000 kWh pro Jahr.
Die Anzahl der Solarmodule, die auf Ihr Dach passen, hängt von der verfügbaren Fläche und der Größe der Module ab. Ein typisches Solarmodul hat eine Größe von etwa 1,6 Quadratmetern. Bei dem vor-Ort-Begehungstermin misst unser Team jedoch nochmal ganz genau nach und schaut sich auch die Begebenheiten an, wegen z.B. möglicher Verschattung.
Die Größe des Speichersystems sollte auf Ihren durchschnittlichen täglichen Stromverbrauch und die Menge des erzeugten und nicht sofort verbrauchten Solarstroms abgestimmt sein. Wir helfen Ihnen gerne dabei, das passende Speichersystem für Ihren Verbrauch zu finden.
Die Amortisationszeit für eine Solaranlage ist je nach Solaranlage individuell und hängt von den Anfangsinvestitionen, den laufenden Betriebskosten, den Erträgen aus der Stromproduktion und den Förderungen ab. Im Durchschnitt dauert es zwischen 8 und 12 Jahren, bis sich eine Solaranlage amortisiert hat.
Verwenden Sie klares Wasser und eine weiche Bürste oder ein Tuch. Vermeiden Sie harte Bürsten oder scharfe Reinigungsmittel, um die Oberfläche der Module nicht zu beschädigen. Reinigen Sie die Module am besten
bei kühleren Temperaturen, vorzugsweise am Morgen oder Abend. Reinigen Sie die Module nicht bei hohen Temperaturen, um Spannungsrisse durch plötzliche Temperaturunterschiede zu vermeiden.
Die Garantiezeiten für Solaranlagen variieren je nach Hersteller und verbauten Komponenten. Bei der Montage Ihres individuellen Solarsystems unterweisen wir Sie über alle relevanten Garantiezeiten der
verbauten Komponenten, so dass Sie im Schadensfall bestmöglich abgesichert sind.
Nach dem Anmelden der Solaranlage unserer Seite, meldet Ihr Netzbetreiber sich bei Ihnen. Insofern noch kein elektrischer Stromzähler bei Ihnen verbaut wurde, übernimmt der Netzbetreiber den Austausch des alten
Stromzählers. Anschließend müssen Sie ein vom Netzbetreiber vorgelegtes Formular bezüglich der Einspeisung ausfüllen und unterschreiben. In diesem Formular machen Sie Angaben zu Ihren Daten als Antragsteller/in, zu Ihrer Bankverbindung und den Zeitraum (z.B. halbjährig) in den der Betrag ausgezahlt werden soll.
Es gibt verschiedene staatliche Förderungen wie Einspeisevergütungen, Investitionszuschüsse und zinsgünstige Kredite, die die Kosten für Solaranlagen senken können. Diese sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Momentan entfällt Bundesweit die 19% Mehrwertsteuer bei der Anschaffung einer Solaranlage. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Häufig gestellte Fragen - Balkonkraftwerk
Allgemeines
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleinere Version der beliebten Photovoltaik-Anlage, allerdings wesentlich günstiger und einfacher nutzbar. Es besteht aus einem oder mehr Solarmodulen, einem Wechselrichter und der Verkabelung. Balkonkraftwerke dienen dazu, die Grundlast zu decken, d. h. von Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner, WiFi-Gerät etc. Sie können auf Balkonen, Carports, Dächern und Fassaden befestigt werden. Balkonkraftwerke mit einer Maximalleistung von 600 Watt müssen nur beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister registriert werden. Alle Balkonkraftwerke über 600 Watt müssen von einem Elektriker abgenommen werden.
Die Energie der Sonneneinstrahlung wird in den Zellen der Solarmodule in Gleichstrom umgewandelt. Der Wechselrichter wandelt diesen Gleichstrom in Wechselstrom um. So kann die Energie direkt aus der Steckdose bezogen und genutzt werden.
Ja, solange diese nicht die Maximalleistung von 600 Watt überschreiten müssen sie lediglich bei deinem Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert werden und können legal betrieben werden. Balkonkraftwerke über 600 Watt Leistung müssen jedoch von einem Elektriker abgenommen werden.
Es gibt eine Begrenzung auf 600 Watt pro Wohnung bzw. Sicherungskasten bei Balkonkraftwerken. Balkonkraftwerke mit mehr als 600 Watt müssen von einem Elektriker geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, wofür weitere Kosten anfallen können. Sollte so viel Strom generiert werden, dass dieser gegen Vergütung verkauft wird, besteht zudem Meldepflicht beim Finanzamt.
Sollten die 600 Watt nicht überschritten werden, reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister und eine Anmeldung bei deinem Netzbetreiber.
Die Inbetriebnahme gestaltet sich einfach – auch ohne Vorkenntnisse und Fachkräfte. Für die Installation ist außerdem nur eine Steckdose notwendig. Des Weiteren finanziert sich die Anlage innerhalb weniger Jahre selbst und senkt die anfallenden Stromkosten.
Weiterhin ist die Nutzung auch ohne Balkon oder Garten möglich z.B. an der Fassade. Durch Nutzung erneuerbarer Energien verringerst du deine Emissionen und trägst zum Schutz der Umwelt bei. Auch die Demontage bei beispielsweise Umzug ist einfach möglich.
Es gibt eine Begrenzung auf 600 Watt pro Wohnung bzw. Sicherungskasten bei Balkonkraftwerken. Balkonkraftwerke mit mehr als 600 Watt müssen von einem Elektriker geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, wofür weitere Kosten anfallen können. Sollte so viel Strom generiert werden, dass dieser gegen Vergütung verkauft wird, besteht zudem Meldepflicht beim Finanzamt.
Sollten die 600 Watt nicht überschritten werden, reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister und eine Anmeldung bei deinem Netzbetreiber.
Das hängt ganz davon ab, wie viele Stromzähler sich im Haus befinden. Bei nur einem Stromzähler wäre es nicht möglich, die PV-Anlage von der Mini-PV-Anlage zu unterscheiden, daher können diese in dem Fall nicht parallel genutzt werden. Der Strom könnte sich mit dem des Netzbetreibers mischen und so die Zählerergebnisse verfälschen.
Solltest du über einen gesonderten Einspeisezähler verfügen, könnte die Einspeisevergütung verrechnet werden, während die Messung der Stecker-Solaranlage über den Haushaltszähler gemessen werden könnte. In diesem Fall wäre es wieder möglich, beide Anlagen zeitgleich zu verwenden.
Ja, auch im Winter generierst du Strom.
Balkonkraftwerke funktionieren nur, wenn sie an ein funktionierendes Stromnetz angeschlossen sind. Bei einem Stromausfall würde dein Balkonkraftwerk somit ebenfalls ausfallen.
Die häufigsten und wichtigsten Faktoren, die die Leistung deiner Anlage beeinflussen, sind die Wetterlage und die Lage der Anlage. Sobald das Gerät sich im Schatten befindet, schwächt dies die Leistung natürlich erheblich ab. Daher sollte auf einen sonnigen, südlich liegenden Ort geachtet werden, die Module sollten in einem 30° bis 40°-Winkel ausgerichtet und sauber sein.
Anmeldung, Zulassung, Nutzung
1. Anmeldung beim Netzbetreiber:
Nach VDE-Norm ist eine Meldung bei deinem Netzbetreiber nötig und das bereits vor Inbetriebnahme. Die Anmeldung ist gebührenfrei. Normalerweise überprüft der Netzbetreiber daraufhin deinen Stromzähler und ob dieser eine Rücklaufsperre bereits integriert hat. Sollte dies nicht der Fall sein, wir deine Netzbetreiber deinen Stromzähler austauschen. Dies ist in den meisten Fällen ebenfalls kostenlos.
2. Registrierung im Marktstammdatenregister:
Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister erfolgt online. Hierfür kann man den Online-Assistenten nutzen. Sobald ein Benutzerkonto mit Zugang angelegt ist, musst du dich nur noch als Anlagenbetreiber registrieren und das Balkonkraftwerk anmelden. Den Link zum Marktstammdatenregister findest du hier.
Im Falle eines Entdeckens der Anlage vor Anmeldung kann der Netzbetreiber verlangen, dass diese angemeldet wird. Solltest du dieser Aufforderung nicht nachkommen, darfst du die Mini-PV-Anlage nicht mehr betreiben. Solltest du jedoch der Anmeldung zustimmen und eine Konformitätserklärung einreichen, kannst du nicht belangt werden.
Nein, das ist nur im Falle einer falschen Stromauslesung oder einer massiven Störungsrate durch die Anlage erlaubt. Da allerdings unsere Balkonkraftwerke alle dem DGS-Standard unterliegen, sind diese beiden Gründe auszuschließen.
Sowohl der Vermieter als auch der Netzbetreiber haben nicht das Recht, die Nutzung eines Balkonkraftwerks zu verbieten, sofern keine Schäden durch die Nutzung auftreten.
Normalerweise sind Verschraubungen an Wänden in Mietwohnungen gewöhnliche Abnutzung und daher im Mietvertrag erlaubt. Weitere Schäden sind durch die Anlagen nicht vorgesehen und werden von der Garantie abgedeckt.
Zunächst müssen die Halterungen an der gewünschten Stelle angebracht werden, an der die Panele befestigt werden sollen. Daraufhin müssen die Module und daran der Wechselrichter montiert werden. Daraufhin verbindest du die Kabel der Solarmodule mit dem Wechselrichter und den Wechselrichter mit dem Hausstrom. Die Einspeisung erfolgt im besten Fall über eine feste Verkabelung oder eine sogenannte Wieland-Steckdose, ist allerdings auch über den ganz normalen Schuko-Stecker in einer Steckdose möglich.
Nein, im Gegensatz zu den üblichen Photovoltaikanlagen sind unsere Mini-Solaranlagen auf den Eigenverbrauch ausgelegt und somit von den Steuern befreit. Dies gilt nur für die private Verwendung. Bei betrieblicher Nutzung gelten natürlich andere Vorschriften.
Für neue PV-Anlagen (bis einschließlich 25 kWp), die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, ist die 70 %-Regel abgeschafft worden (EEG-Novelle 2023). Des Weiteren wird die Begrenzung auch für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von einschließlich 7 kWp ab dem 01. Januar 2023 wegfallen.
Seit dem 01.01.2023 entfällt die 19% Umsatzsteuer auf die Lieferung und Installation von Balkonkraftwerken einschließlich aller für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten. Wir von SolX geben diese 19% Ersparnis direkt an unsere Kunden weiter!
Außerdem existieren teilweise regionale Förderungen.
Hier eine kurze Auflistung von Gemeinden, die ihren Einwohnern eine Förderung anbieten (Stand: 09/2022; die Angaben erfolgen ohne Gewähr):
- Freiburg im Breisgau: 200€
- Stuttgart: 100€
- Erlangen: bis zu 300€ (Je nach installierter Leistung)
- Köln: 200€
Eine 600-Watt-Anlage mit optimaler Ausrichtung problemlos die Stromkosten deiner Grundlast decken, d. h. von Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner, WiFi-Gerät etc.
Es existieren verschiedene Möglichkeiten, deine erzeugte Energie zu messen. Manche Wechselrichter haben bereits eine integrierte Messfunktion. Dabei muss meist die Hersteller-App heruntergeladen und dann mit dem Wechselrichter verbunden werden.
Es gibt jedoch auch Strommessgeräte die die Leistung deiner Anlage messen. Wir bieten unterschiedliche Modelle an, welche du unter Zubehör bei uns im Shop findest.
Falls mehr Energie von deinem Balkonkraftwerk produziert als verbraucht wird, wird dieser überschüssige Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist.
Dies ist theoretisch möglich. Zunächst sind einige Eintragungen in verschiedene Register nötig und das Finanzamt würde regelmäßig die Einnahmen kontrollieren. Zudem ist die Rechtslage hierzu sehr vage und noch nicht verlässlich.
Außerdem sind Balkonkraftwerke dazu da, die Grundlast des täglichen Strombedarfs zu minimieren.
Durch die Anschaffung eines Batteriespeichers würde sich die Amortisationszeit der gesamten Anlage verlängern und sie dadurch unrentabel machen.
Es gibt eine Begrenzung auf 600 Watt pro Wohnung bzw. Sicherungskasten bei Balkonkraftwerken. Balkonkraftwerke mit mehr als 600 Watt müssen von einem Elektriker geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, wofür weitere Kosten anfallen können. Sollte so viel Strom generiert werden, dass dieser gegen Vergütung verkauft wird, besteht zudem Meldepflicht beim Finanzamt.
Sollten die 600 Watt nicht überschritten werden, reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister und eine Anmeldung bei deinem Netzbetreiber.
Wp steht für Watt Peak und beschreibt die maximal erreichte Leistung der Solarmodule unter Optimalbedingungen. Im Betrieb zuhause liegt die Leistung meist minimal darunter.
Es gibt eine Begrenzung auf 600 Watt pro Wohnung bzw. Sicherungskasten bei Balkonkraftwerken. Diese können selbst montiert werden. Balkonkraftwerke mit mehr als 600 Watt können auch selbst montiert werden, müssen jedoch von einem Elektriker geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, wofür weitere Kosten anfallen können. Sollte so viel Strom generiert werden, dass dieser gegen Vergütung verkauft wird, besteht zudem Meldepflicht beim Finanzamt.
Sollten die 600 Watt nicht überschritten werden, reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister und eine Anmeldung bei deinem Netzbetreiber.
Es ist zu empfehlen, den Vermieter grundsätzlich über geplante Änderungen an der Wohnung in Kenntnis zu setzen, verweigern kann dieser unsere Anlage allerdings nur in Ausnahmefällen, beispielsweise einem möglicherweise bestehenden Denkmalschutz des Gebäudes.
Da die Halterungen an der Wand verbohrt werden müssen, sollte auch das mit dem Eigentümer des Gebäudes besprochen werden, Bestimmungen diesbezüglich sind aber gewöhnlich im Mietvertrag festgelegt.
Die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft muss der Nutzung eines Balkonkraftwerks zustimmen, dies gilt seit der WEG-Reform im Dezember 2020.
Das Thema lässt sich gut in einer Eigentümerversammlung ansprechen, es gibt auch einige vorgefertigte Formulare bezüglich alternativer Stromversorgung, die frei aus dem Internet geladen werden können. Diese sind in solchen Situationen sehr hilfreich.
Technisches
Nein, da die Stromzähler in Deutschland die verschiedenen Stromkreise üblicherweise unabhängig voneinander zählen. Wenn der Strom auf einer Phase eingespeist wird, kann er von jeder Phase aus indirekt genutzt werden. Wenn auf einer Phase beispielsweise 600 Watt eingespeist und auf zwei anderen Phasen jeweils 300 Watt verbraucht werden, ergibt sich rein rechnerisch somit ein Verbrauch von 0.
Mithilfe eines Haushaltsgeräts ist das einfach identifizierbar. Stecke dieses in die Steckdose, in der später deine Solaranlage betrieben werden soll. Jetzt schaltest du so lange Sicherungen ab, bis das Gerät nicht mehr funktioniert. Zur Sicherheit solltest du diese Sicherung wieder einschalten und alle weiteren noch ausprobieren, um auszuschließen, dass du versehentlich die Hauptsicherung ausgeschaltet hast. Wenn dein Haushaltsgerät nur mit einer Sicherung ausgeht, hast du die richtige identifiziert, bei zwei Sicherungen müsstest du jetzt nur noch ausmachen, welche davon die Hauptsicherung ist. Das ist ganz einfach herauszufinden, denn die Hauptsicherung schaltet den Strom im ganzen Haus ab.
Unter normalen Umständen sollte jeder Stromzähler geeignet sein, allerdings wird empfohlen, auf einen elektrischen Stromzähler umzusteigen, sollte man noch einen mechanischen verwenden. Dies wird kostenfrei vom Netzbetreiber durchgeführt und dauert weniger als 10 Minuten. So verhindern man das Rückwärtsdrehen im Fall, dass man mehr Strom produziert, als man verbraucht.
Bei mechanischen Zählern mit einer Drehscheibe ist es sehr unwahrscheinlich, dass bereits eine Sperre vorhanden ist, aktuelle elektrische Zähler sollten diese jedoch bereits verbaut haben. Um einen Gesetzesverstoß zu vermeiden ist es nötig, eine Rücklaufsperre bei einer Überschreitung von 4% des jährlichen Strombezugs der Netzrückspeisung bei einem Kraftwerk unter 800 Watt Leistung nachrüsten zu lassen. Andernfalls macht man sich damit strafbar, wenn tatsächlich Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird und der Zähler dadurch rückwärts läuft. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass es zur Strafverfolgen eines solchen Falls kommt.
In der Regel wird der gesamte Zähler durch einen aktuelleren ersetzt. Hierfür musst du bei deinem Messstellenbetreiber – der in der Regel dein Netzbetreiber ist – einen Antrag stellen. Dies funktioniert auch per Telefon oder E-Mail. Sollte die Umrüstung aus irgendeinem Grund verweigert werden, wäre es sinnvoll, den Messstellenbetreiber zu wechseln.
Zahlung, Versand, Spedition
Informationen zu unseren Zahlungsmöglichkeiten findest Du hier.
Solltest du einen Fehler gemacht haben, wende dich bitte über die auf der Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten umgehend an uns. Wir helfen dir gerne weiter.
Bitte bedenke, dass Änderungen nur kurzfristig möglich sind. Ab dem Lieferzeitpunkt sind keine Änderungen mehr umsetzbar, da der Lieferant die Verantwortung für das Produkt bereits übernommen hat.
Die Lieferung ist nur innerhalb Deutschlands möglich.
Informationen zum Versand findest Du hier.
Ja, unser Versand erfolgt mit einer Sendungsverfolgung. Nach deiner Bestellung solltest du dein E-Mail-Postfach durchsehen, dort wird dir ein Link geschickt, mit dem du auf Details zu deiner Sendung zugreifen kannst. Möglicherweise erhälst du auch direkt vom Speditionsanbieter oder von DHL eine gesonderte E-Mail.
Paketlieferungen haben eine Lieferzeit von einem bis zu drei Werktagen, der Speditionsversand erfolgt innerhalb von drei bis fünf Werktagen. Eine Abholung ist von Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 14 Uhr möglich, nach Vereinbarung auch montags und samstags.
Bei einer DHL-Lieferung musst du nicht zuhause sein, allerdings ist es sehr wichtig bei einer Speditionslieferung.
Im Normalfall solltest du von der Spedition aber rechtzeitig eine Mitteilung erhalten, in der dir gesagt wird, wann die Lieferung voraussichtlich eintreffen wird. So kannst du dir früh genug den Tag freinehmen, um die Lieferung persönlich entgegen nehmen zu können.
Ja, Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 14 Uhr kannst du sie bei uns holen, nach Vereinbarung auch montags und samstags. Ruf uns am Besten aber vorher an oder schreib und eine E-Mail, damit wir einen Termin ausmachen können.
Durch die Angabe deiner Telefonnnummer kann das Speditionsunternehmen einen für dich passenden Termin direkt mit dir ausmachen. Somit kannst du deine Bestellung schneller erhalten.
Garantie und Lebenserwartung
Ja, du kannst innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf Kontakt zu uns aufnehmen und den Kaufvertrag widerrufen, allerdings finden wir vorher bestimmt eine zufriedenstellende Lösung.
Die Module der Anlage haben gewöhnlich zwischen 5 und 15 Jahren Produktgarantie, das bedeutet, dass Schäden am Produkt innerhalb dieser Zeit repariert oder das Produkt ersetzt werden könnte. Die Leistungsgarantie liegt meist bei 25 Jahren, was bedeutet, dass eine gewisse Mindestleistung innerhalb dieser Zeit bestehen bleibt, ansonsten darf der Ersatz des Geräts angefordert werden. Die Wechselrichter haben normalerweise zusätzlich eine Produktgarantie von 12 Jahren.
Bei normalem Gebrauch sind die Module mindestens 20 Jahre nutzbar, die Wechselrichter haben die gleiche Lebensspanne. Daher kommt auch unsere lange Garantiedauer. Es gibt sogar Module, die bereits über 35 Jahre ohne jegliche Ausfälle betrieben werden.
Da eine Garantie bei jedem Balkonkraftwerk inbegriffen ist, haftet in Fällen, in denen ein defektes Gerät einen Schaden verursacht, der Hersteller. Wenn allerdings auszuschließen ist, dass der Schaden durch das Gerät verursacht wurde, sondern stattdessen durch eine fehlerhafte Montage, kann dies dafür sorgen, dass kein Versicherungsschutz mehr greift.
Sicherheit
Ja. Bisher sind weder bei unseren Produkten noch bei den weiteren 200.000 Geräten in ganz Europa, die an der Steckdose betrieben werden dürfen, Schäden bekannt, die durch die Nutzung ausgelöst wurden. Bedenkt man auch die schwache elektrische Leistung, ist eine Waschmaschine das weitaus gefährlichere Elektrogerät.
In einem normalen deutschen Haushalt ist im Normalfall nichts Besonderes in der Vorbereitung nötig, da eine Spannung von 230 Volt bei 50 Hz gewährleistet ist und die weiteren technischen Anforderungen erfüllt sein sollten.
Ja, dies ist möglich.
Es ist keine extra Versicherung notwendig, allerdings ist es natürlich immer sinnvoll, bei einer bereits bestehenden Haftpflichtversicherung nachzusehen, ob Solaranlagen für den Balkon inbegriffen sind. Trotz der Tatsache, dass keine Versicherung nötig ist, ist sie natürlich dennoch ratsam, um etwaige Schäden abzudecken.
Ja, sehr vieles sogar. Eine Mehrfachsteckdose in Kombination mit einem Wechselrichter stellt ein sehr hohes Risiko dar. Zudem eröffnet es weitere Sicherheitslücken im Stromnetz und der Steckdose.
Ja, das ist sogar sehr einfach. Am Wechselrichter befindet sich ein Anschluss, an dem problemlos ein weiterer Wechselrichter verbunden werden kann.
Nein. Der Wechselrichter benötigt eine feste, dauerhaft bestehende Stromversorgung und die Anlage enthält keine Speichervorrichtung.
Ja, die Anlage selbst ist vollständig wetterfest, der Wechselrichter ist mit IP67 gekennzeichnet und somit auch staub- und spritzwasserfest, allerdings sollte er trotzdem zum Schutz unterhalb des Moduls montiert werden, um nicht sämtlichen Witterungsverhältnissen ausgesetzt zu sein.
Nein, es ist aber sinnvoll, ab und zu mit einem feuchten Tuch die Module abzuwischen, um die höchstmögliche Leistung den Wetterbedingungen entsprechend zu ermöglichen.
Eine Wieland-Steckdose kann man sich als sicherere Version einer gewöhnlichen Schuko-Steckdose vorstellen. Das passende Gegenstück – der Stecker – haben einen zusätzlichen Schutz der Kontakte, um nicht direkt berührt werden zu können.
Nein, nur Elektrofachkräfte dürfen die Steckdose ersetzen.
Da unsere Wechselrichter alle der VDE 4105-Norm für den NA-Schutz entsprechen, gibt es keinen Grund, eine Schuko-Steckdose durch einen Wieland-Anschluss zu ersetzen, da es keinen Unterschied zwischen beiden gibt, solange dieser Schutz gewährleistet ist. Zudem endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers am Stromzähler, über die Steckdosen dürfte nur ein Fachmann für Elektrik entscheiden.