Gesetzlicher Anspruch auf Balkonkraftwerke: Die Energiewende liegt in unseren Händen
Ein wichtiger Schritt für die Förderung erneuerbarer Energien: Das Bundeskabinett hat am 13. September 2023 einen Gesetzentwurf beschlossen, der es Wohnungseigentümern und Mietern ermöglicht, Balkonkraftwerke gesetzlich zu installieren. Diese bahnbrechende Maßnahme ebnet den Weg für die Energiewende in deutschen Haushalten und ermöglicht es, sauberen, selbst erzeugten Strom zu nutzen.
Ein Schritt in die Zukunft der erneuerbaren Energien
Der Gesetzentwurf knüpft an den seit 2020 bestehenden Anspruch auf die Installation von Wallboxen für Elektroautos an und schafft eine ähnliche Regelung für Balkonkraftwerke. Das bedeutet, dass Wohnungseigentümer und Mieter das Recht erhalten, Balkonkraftwerke zu installieren, ohne auf die Zustimmung von Eigentümergemeinschaften angewiesen zu sein. Auf diese Weise können sie aktiv zur Energiewende beitragen und von sauberer, selbst erzeugter Energie profitieren.
Flexibilität und keine technischen Vorgaben
Der Gesetzentwurf betont, dass Balkonkraftwerke eine flexible Möglichkeit bieten, sich selbst mit Solarstrom zu versorgen, und hebt hervor, dass keine konkreten technischen Vorgaben erforderlich sind. Dies ermöglicht es den Eigentümern und Mietern, die für sie am besten geeigneten Balkonkraftwerke auszuwählen und zu installieren.
Förderprogramme für zusätzliche Anreize
Ähnlich wie bei Dachsolaranlagen können auch für Balkonkraftwerke Förderungen in Anspruch genommen werden, die die finanzielle Belastung reduzieren können. Diese Förderprogramme variieren je nach Bundesland und Stadt und können bis zu 500 Euro an Zuschüssen ermöglichen. Hier haben wir dir die Fördermöglichkeiten aufgelistet.
Einsparungen von Stromkosten und Mehrwertsteuerbefreiung
Die Installation eines Balkonkraftwerks kann erhebliche Einsparungen bei den Stromkosten ermöglichen. Dies ist besonders relevant, da der Preis für eine Kilowattstunde Strom stetig steigt. Die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Produkte, einschließlich Balkonkraftwerken, trägt zusätzlich dazu bei, die Kosten für diese nachhaltige Energiequelle zu senken.
Auflagen und Rechte der Eigentümer
Wichtig ist zu beachten, dass der gesetzliche Anspruch auf Balkonkraftwerke nicht bedeutet, dass Eigentümer oder Vermieter keine Auflagen für die Installation aufsetzten können. Die spezifischen Anforderungen können von Eigentümergemeinschaften festgelegt werden, beispielsweise in Bezug auf die Größe der Solarpanels, Sicherheitsvorgaben oder den Aufstellwinkel. Es wird jedoch betont, dass überzogene Auflagen unzulässig sind und die Installation nicht verhindert werden darf.
Virtuelle Abstimmungen zur Erleichterung von Beschlüssen
Um die Umsetzung solcher Beschlüsse zu erleichtern, plant die Bundesregierung auch, die Möglichkeiten für virtuelle Abstimmungen innerhalb von Eigentümergemeinschaften zu erweitern. Dies würde es ermöglichen, Entscheidungen auch außerhalb von Präsenzversammlungen zu treffen.
Der Beschluss des Bundeskabinetts stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer dezentralisierten, nachhaltigen Energiezukunft dar. Mit dem Recht auf Balkonkraftwerke können immer mehr Haushalte aktiv zur Energiewende beitragen und gleichzeitig von den Vorteilen der sauberen Energieerzeugung profitieren.
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