Anspruch auf Balkonkraftwerke - Was Mieter und Vermieter 2024 erwarten können
Im Frühjahr 2024 könnte ein gesetzlicher Anspruch für Wohnungseigentümer und Mieter auf die Installation von Balkonkraftwerke eingeführt werden. Im Gegensatz zur aktuellen Debatte im Bundestag über die vereinfachte Anmeldung von Steckersolargeräten wird das entsprechende Gesetz voraussichtlich erst im kommenden Jahr von den Abgeordneten behandelt.
Als solche Steckersolargeräte gelten Balkonkraftwerke oder auch Solaranlagen für den Balkon, bestehend aus Solarmodul und Wechselrichter. Solaranlagen gelten als effektive Lösung nachhaltig zu wirtschaften und gleichzeitig Stromkosten zu senken. Dabei nehmen die Solarmodule die Solarenergie auf und werden über den Wechselrichter in nutzbaren Solarstrom umgewandelt. Dieser Strom kann durch den Stecker des Wechselrichters in die Steckdose des Hausnetz eingespeist und direkt genutzt werden. Mieter könnten dabei von der platzsparenden Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks auf dem Balkon profitieren und anfallende Stromkosten senken. Während Vermieter auch neben dem Aspekt der autarken Stromerzeugung von der Wertsteigerung ihres Eigentums durch die Inbetriebnahme einer solchen Anlage profitieren können.
Die SPD-Fraktion teilte mit, dass der im September 2023 vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf am 18. Januar 2024 in erster Lesung vom Bundestag beraten werden soll. Eine In-Kraft-Tretung des Gesetzes im ersten Quartal 2024 wird jedoch nicht erwartet. Die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Förderung der Solarenergie werden beschleunigt behandelt, während die Erleichterung für Steckersolargeräte nicht prioritär ist. Der Bundesrat hat keine Änderungswünsche bezüglich Balkonkraftwerken vorgebracht. Die Länderkammer unterstützt ein einstimmiges Votum für virtuelle Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften, mit einem vorgeschlagenen Quorum von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Der Bundesratsvorschlag, alle Photovoltaik-Anlagen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu privilegieren, wurde abgelehnt. Die Begründung betont das Recht von Wohnungseigentümern auf Installation von PV-Dachanlagen im WEG. Die Antwort der Bundesregierung wird dem Bundestag vorgelegt, und es ist unklar, ob weitere Änderungen vorgenommen werden. Der aktuelle Entwurf sieht vor, Steckersolargeräte sowohl im WEG als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu privilegieren, ähnlich dem bestehenden Recht zur Installation von Wallboxen für Elektroautos seit 2020.
Quelle: golem.de
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